Bienenkrankheiten

Durch die zumeist höhere Dichte an Bienen in der Stadt solltest du dich besonders gut mit möglichen Bienenkrankheiten auseinandersetzen.

Varroamilbe

Dieser Parasit ist ein Blutsauger, der sich auf die Unterseite bzw. Rücken der Honigbiene setzt und sich dort durch den Chitin-Panzer der Biene festbeißt. An diesen Einbissstellen können wiederum Viren eindringen. Die Varroamilbe kommt ursprünglich aus dem südostasiatischen Raum, wo sie ebenfalls auf eine Honigbienenart (Apis Cerana) trifft, die jedoch über Millionen Jahre die Möglichkeit hatte, gute Taktiken zu entwickeln, sich gegen diese Milbe zu wehren. Durch den Austausch von Bienenvölkern in den südostasiatischen Raum gelangte die Milbe nach Europa bzw. wurde in verschiedene Regionen der Welt verteilt. In Deutschland ist die Milbe in den 70er- Jahren angekommen und seit diesem Tag in jedem Bienenvolk präsent. Da die heimische Honigbiene nie Zeit hatte, eigene Taktiken zu entwickeln, ist sie jetzt darauf angewiesen, dass sich Menschen der Bekämpfung der Milbe annehmen. Den Varroabefall in deiner Bienenbehausung so klein wie möglich zu halten, ist eine der wichtigsten Aufgaben bei der Bienenhaltung.

Behandlung

Um gegen die Varroamilbe anzukommen, gibt es Behandlungen, die je nach Stärke des Befalls über das Jahr durchgeführt werden. Mehr zu den konkreten Behandlungen findest du hier Ameisensäurebhandlung & Oxalsäurebehandlung

Amerikanische Faulbrut

Diese Brutkrankheit ist eine der schwersten Erkrankungen für Bienen. Der Erreger der AFB ist ein sporenbildendes Bakterium, welches Bienenlarven befällt. Über die Sporen kann sich der Erreger relativ leicht durch Transport von Waben bzw. Honig ausbreiten. Durch die Gefahr der raschen Ausbreitung ist es Verboten in Gebiete, in denen diese Krankheit herrscht, Waben ein bzw. auszuführen. In diesen sogenannten Sperrbezirken müssen alle Bienenvölker auf die Faulbrut-Sporen kontrolliert und für gesund befunden werden, bevor wieder eine Freigabe stattfindet.

Jeder Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist beim Veterinäramt anzeigepflichtig.